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Recht und Datenschutz begleitet die Ausarbeitung von Erlassen, die von der Universitätsleitung, der Erweiterten Universitätsleitung oder dem Universitätsrat verabschiedet oder genehmigt werden. Recht und Datenschutz prüft diese auf Rechtskonformität, auf die Einhaltung wichtiger formeller Vorgaben und im Hinblick auf Systematik, Sprache und Verständlichkeit. Für die Erarbeitung anderer Erlasse kann Recht und Datenschutz ebenfalls beigezogen werden.
Es wird dringend empfohlen, Recht und Datenschutz von Anfang an in die entsprechenden Arbeiten einzubinden.
Bei der Ausarbeitung der Verordnungen über die Weiterbildungsstudiengänge ist die Fachstelle für Weiterbildung die erste Anlaufstelle für die Fakultäten