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Exportkontrolle

Exportkontrolle, Sanktionen und Embargos

An Hochschulen ist der persönliche Austausch sowie der Austausch von Wissen, Forschungsdaten und Materialien mit internationalen Partner:innen ein zentraler Bestandteil des akademischen Lebens. Die Universität Zürich kooperiert in unterschiedlichen Bereichen mit internationalen Partnereinrichtungen und Wissenschaftlerinnen und nimmt damit in zahlreichen Tätigkeitsfeldern am sogenannten Aussenwirtschaftsverkehr teil. Dieser unterliegt den Bestimmungen der Exportkontrolle, Sanktionen und Embargos. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere Transfer von Gütern und Technologien (Informationen und Wissen), Personenaustausch und Finanzflüsse. Die verfassungsrechtliche garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung von gesetzlich oder per Verordnung definierten Verboten oder Einschränkungen betreffend die Verbreitung von bestimmten Gütern und Technologien sowie bestimmter Finanzmassnahmen. 

Ziel der Exportkontrolle ist es nicht, die Forschung zu beschränken oder ihre Ergebnisse zu zensieren, sondern allein, deren Missbrauch zu verhindern. So wird eine sichere Grundlage für die angestrebte Forschungsfreiheit und Förderung der Innovation von neuen Technologien in den einzelnen Forschungsgruppen geschaffen. 

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