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Verantwortlichkeiten und Kontakt

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung zur Umsetzung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben der einzelnen Länder liegt bei derjenigen Person, die den Wissensaustausch vornimmt oder Waren und Software grenzüberschreitend liefert. Die übergeordnete Gesamtverantwortung haben jedoch die Budget- und Führungsverantwortlichen der einzelnen Einheiten (z.B. Projektverantwortliche/r, Leitung Verantwortungsbereich, Leitung Einheit etc.). Die verfassungsrechtliche garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung von gesetzlich oder per Verordnung definierten Verboten oder Einschränkungen betreffend die Verbreitung von bestimmten Gütern und Technologien sowie bestimmter Finanzmassnahmen. 

Fachstelle Exportkontrolle UZH

Bei exportkontrollrelevanten Sachverhalten oder Fragen dazu steht die Fachstelle Exportkontrolle der UZH mit ihrer Expertise zur Verfügung. Sie informiert über die geltenden Bestimmungen, bietet Beratung und evaluiert, ob bestimmte Tätigkeiten von der Exportkontrolle betroffen sind.

Kontakt: karina.widmer@rud.uzh.ch oder rechtsdienst@rud.uzh.ch