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Der Universitätsrat hat für die Rahmenverordnungen über die Bachelor- und Masterstudiengänge und für die Institutsordnungen je einen Mustererlass verabschiedet. Diese erhalten einheitliche Vorgaben, die bei der Erarbeitung der Rahmenverordnungen bzw. der Institutsordnungen zu berücksichtigen sind (vgl. für Einzelheiten die Präambel des jeweiligen Mustererlasses).