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Recht und Datenschutz

Vernehmlassung von Erlassen

Vernehmlassungen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens an der UZH. Sie ermöglichen es den Fakultäten, den Standesorganisationen, den zuständigen Kommissionen und weiteren interessierten Stellen oder Personen, sich zu geplanten Änderungen des universitären Rechts zu äussern. Daruch können die betroffenen Kreise frühzeitig in den Prozess der Meinungsbildung und Entscheidfindung miteinbezogen werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Fachführung Rechtsetzung

MLaw Andreas Meier, Rechtsanwalt
andreas.meier7@uzh.ch