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Der Leitfaden zur Durchführung von Vernehmlassungen im Rechtsetzungsverfahren an der Universität Zürich (Vernehmlassungsleitfaden) enthält die Kriterien für den Entscheid über die Durchführung einer Vernehmlassung, definiert die Zuständigkeiten im Vernehmlassungsverfahren und regelt die Durchführung dieses Verfahrens. Die entsprechenden Grundsätze wurden am 19. Oktober 2021 von der Universitätsleitung verabschiedet. Sie werden im Rahmen eines zweijährigen Probebetriebs angewendet.