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Die Abteilung Recht und Datenschutz besteht aus den Teams Vertragsrecht, Personalrecht und Datenschutzrecht sowie der Fachstelle Rechtsetzung. Sie unterstützt die universitären Einheiten bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Universität stehen.
Wir befassen uns schwerpunktmässig mit rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Verträgen der UZH. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung und Prüfung von Verträgen, welche die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, die Förderung von Vorhaben in der Forschung und Lehre durch finanzielle Beiträge (Drittmittel) sowie Kooperationen mit Dritten beinhalten.
Neben der Vertragsprüfung im Einzelfall erarbeiten wir auch AGB, Musterverträge und weitere Vorlagen. Schliesslich beraten und unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche.
Wir beraten die zuständigen Organisationseinheiten der Universität, insbesondere die Universitätsleitung, die Abteilung Professuren und die Abteilung Personal bei Fragestellungen zum gesamten Personal- und Arbeitsrecht.
Wir sind zuständig für die Rechtsmittelverfahren im Personal- und Arbeitsrecht und übernehmen weitere Verfahren, die in einem personalrechtlichen Zusammenhang stehen. Zudem unterstützen und begleiten wir Rechtsetzungsvorhaben zum Personal- und Arbeitsrecht.
Wir beraten und unterstützen Sie zu datenschutzrechtlichen Fragen und erarbeiten Vorgaben für einen wirksamen und zweckmässigen Datenschutz. Zudem wirken wir auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen an der UZH hin.
Wir begleiten die Ausarbeitung von Erlassen, die von der Universitätsleitung, der Erweiterten Universitätsleitung oder dem Universitätsrat verabschiedet oder genehmigt werden. Recht und Datenschutz prüft diese auf Rechtskonformität, auf die Einhaltung wichtiger formeller Vorgaben und im Hinblick auf Systematik, Sprache und Verständlichkeit. Für die Erarbeitung andere Erlasse kann Recht und Datenschutz ebenfalls beigezogen werden.
Es wird dringend empfohlen, Recht und Datenschutz von Anfang an in die entsprechenden Arbeiten einzubinden.
Wird die Universität im Rahmen einer Erbschaft bedacht, führen wir die rechtliche Prüfung durch, leiten die notwendigen juristischen Schritte ein und begleiten die Vorbereitung der formellen Entscheidfindung durch die zuständigen universitären Instanzen.
Recht und Datenschutz unterstützt Sie gerne bei der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen im Bereich Fundraising. Untenstehend finden Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie dazugehörige Merkblätter und Prozessbeschreibungen.
Wir beraten die Mitarbeitenden der UZH bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten. Dabei steht die urheberrechtliche Beratung im Bereich Forschung und Lehre im Vordergrund (Forschungsprojekte, Publikationen, Dissertationen, Aufbereiten von Unterlagen für Lehrveranstaltungen, Nutzen von Inhalten, Erschaffen eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Rahmen der Arbeitstätigkeit an der UZH etc.).
Sobald es um die wirtschaftliche Umsetzung von Forschungsergebnissen geht – Schutz und Management des geistigen Eigentums (Patente, Copyright, Marken etc.), Umsetzungsstrategie, Suche von geeigneten Wirtschaftspartnern, Lizenzverträge – berät Unitectra die Forschenden und Mitarbeitenden der UZH.
Recht und Datenschutz verwaltet im Auftrag des Rektorats die Marke «Universität Zürich» (Akronym "UZH" und Logo).