FAQ Neue AGB für Beschaffungen
Zum 01.06.2025 stellt die UZH neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen zur Verfügung (bezeichnet als «AGB UZH-Leistungsempfängerin»). Sie ersetzen die bisherigen AGB für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen vom November 2012. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Nutzung der neuen AGB.
Ab wann gelten die neuen AGB?
Für alle Beschaffungsvorgänge von Gütern und Dienstleistungen, die ab dem 01.06.2025 gestartet werden, müssen nach dem Beschluss der Universitätsleitung die neuen AGB (Ausgabe April 2025) verwendet werden. Für Beschaffungsvorgänge, die vor dem 01.06.2025 gestartet worden sind, können noch die alten AGB (Ausgabe November 2012) genutzt werden.
Wo finde ich die neuen AGB?
Die neuen AGB sind auf der Website von Recht und Datenschutz unter folgendem Link abrufbar: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität Zürich für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen (AGB UZH - Leistungsempfängerin) (PDF, 152 KB)
Gibt es neue Vorgaben zur Verwendung der (neuen) AGB?
Die Vorgaben der Universitätsleitung betreffend die Verwendung der AGB bleiben unverändert. Sie finden sich in § 51 des Finanzhandbuchs der UZH (FHB-UZH). Demnach sind die AGB beim Abschluss von Beschaffungsverträgen grundsätzlich zu vereinbaren. Das Aushandeln abweichender vertraglicher Regelungen ist zulässig, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. Weitere Vorgaben zum Abschluss von Beschaffungsverträgen der UZH finden sich in § 52 und § 53 FHB-UZH.
Grundsätzlich sollen die AGB zusammen mit dem jeweiligen Mustervertrag verwendet werden. Sind die Musterverträge ebenfalls revidiert worden?
Ja, die Musterverträge wurden in Teilen an die neuen AGB angepasst. Betroffen sind die Muster für den Kauf-, Dienstleistungs- und Werkvertrag. Die aktualisierten Muster sind wie die AGB auf der Website von Recht und Datenschutz abrufbar, und zwar unter den folgenden Links:
Kaufvertrag (UZH als Käuferin) (DOCX, 76 KB)
Dienstleistungsvertrag (UZH als Auftraggeberin) (DOCX, 84 KB)
Werkvertrag (UZH als Bestellerin) (DOCX, 83 KB)
Für jeden Beschaffungsvorgang muss entschieden werden, welcher Mustervertrag der passende ist. Lesen Sie sich dazu bitte die AGB und den in Frage kommenden Mustervertrag sorgfältig durch. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte über folgenden Link an den Rechtsdienst:Formular Anfragen an Recht und Datenschutz
Sind die alten AGB weiterhin abrufbar?
Ja, die alten AGB sind auf der Homepage von Recht und Datenschutz weiterhin abrufbar, und zwar unter folgendem Link: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität Zürich für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen (AGB UZH – Leistungsempfängerin) (PDF, 70 KB)
Stehen die neuen AGB und Musterverträge auch in englischer Sprache zur Verfügung?
Ja, wie bisher sind diese Dokumente auch in englischer Sprache auf der Website von Recht und Datenschutz abrufbar:
Purchase Agreement (DOCX, 70 KB)
Service Agreement (UZH as Purchaser) (DOCX, 75 KB)
Agreement for Work and Service (UZH as Customer) (DOCX, 77 KB)