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Die Universitätsleitung hat die Verwendung elektronischer Signaturen bei der Unterzeichnung von Verträgen in der Weisung eSignatur (PDF, 214 KB) geregelt.
Soll eine andere eSignaturlösung als "Skribble" angewendet werden, beachten Sie bitte die Regeln zur Nutzung anderer eSignaturlösungen.
Ergänzend zur Weisung finden Sie nachfolgend eine tabellarische Übersicht darüber, welche Verträge mit was für einem Signaturtyp unterzeichnet werden dürfen. Es gibt die einfache (EES), fortgeschrittene (FES) oder qualifizierte (QES) elektronische Signatur.
Die Zentrale Informatik hat unter nachfolgenden Links umfangreiche FAQs sowie einen Servicebeschrieb mit weiterführenden Links publiziert.
Unter nachfolgendem Link können sich Mitarbeiter der UZH mit ihrer UZH-E-Mail-Adresse bei Skribble einloggen.
Falls Sie mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnen möchten, müssen Sie als zusätzliches Identifikationsmerkmal eine Mobiltelefonnummer angeben. Bitte verwenden Sie in solchen Fällen wenn immer möglich Ihre geschäftliche Mobiltelefonnummer. Die angegebene Nummer wird in der PDF-Datei gespeichert und für mindestens 10 Jahre archiviert, unter gewissen Umständen auch länger im UZH Archiv